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Was tun bei einem unverschuldeten Unfall in Leipzig?

Es kracht, das Blech scheppert und der Puls schießt nach oben. Ein Autounfall ist immer ein Schock – ganz besonders dann, wenn du absolut nichts dafürkannst. Egal, ob dir jemand im dichten Verkehr auf dem Leipziger Ring hinten reingefahren ist, dir auf der Jahnallee die Vorfahrt genommen wurde oder es beim Ausparken geknallt hat: In dieser Stresssituation einen kühlen Kopf zu bewahren, ist schwer, aber jetzt extrem wichtig. Wer in den ersten Minuten und Stunden die richtigen Entscheidungen trifft, spart sich später monatelangen Ärger mit der gegnerischen Versicherung. Hier erfährst du genau, was du tun musst, um deine Rechte zu sichern. Vermeide diese Fehler um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

So sicherst du dir jeden Cent, der dir zusteht:

Der Schock an der Unfallstelle ist verdaut, die Polizei ist weg. Jetzt beginnt der eigentliche Kampf: die Schadensabwicklung. Die gegnerische Versicherung hat nur ein Ziel, den Schaden so billig wie möglich abzuwickeln. Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall hast du in Deutschland allerdings weitreichende Rechte. Wenn du diese klug ausspielst, sparst du dir extrem viel Nerven und verlierst kein Geld. So sieht die perfekte Abwicklung aus: 1. Die größte Falle: Das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung Oft klingelt schon am nächsten Tag das Telefon. Die Versicherung des Unfallverursachers ist am Apparat, super freundlich und bietet dir ein "Rundum-Sorglos-Paket" an. Sie wollen dein Auto abholen, in ihrer Partnerwerkstatt reparieren und dir einen Mietwagen stellen. Lehne das dankend ab! Die Versicherung steuert so den gesamten Prozess und rechnet den Schaden konsequent klein (z. B. durch günstigere Ersatzteile oder verschwiegene Wertminderungen). Nimm das Zepter selbst in die Hand.
Gutachter-Tipp aus der Praxis: Sag der gegnerischen Versicherung bei der ersten Kontaktaufnahme direkt und unmissverständlich, dass du den Schaden unabhängig prüfen lassen wirst. Lass dir dabei von den Sachbearbeitern auf gar keinen Fall einreden, dass ein Anwalt oder ein eigener Gutachter dich viel Geld kosten würde, das ist eine sehr beliebte Taktik, um dich in die hauseigene Werkstatt der Versicherung zu drängen. Fakt ist: In meiner gesamten Laufbahn als Kfz-Sachverständiger in Leipzig musste noch nie ein Kunde auch nur einen einzigen Cent an mich bezahlen, nachdem er unverschuldet in einen Unfall verwickelt war. Die Kosten trägt zu 100 % die Gegenseite!
2. Dein wichtigster Verbündeter: Der unabhängige Kfz-Gutachter Überlasse die Schadensschätzung niemals dem Gutachter der gegnerischen Versicherung. Du hast das absolute Recht, sofort einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen (idealerweise direkt hier aus Leipzig) zu beauftragen. Er ermittelt die exakten Reparaturkosten nach Herstellervorgaben. Er berechnet die Wertminderung deines Autos (denn ein Unfallwagen ist beim Weiterverkauf weniger wert – dieses Geld steht dir als Ausgleich zu!).
3. Papierkram abgeben: Der Anwalt für Verkehrsrecht Du hast keine Lust auf stundenlange Telefonate und endlose Briefwechsel mit Sachbearbeitern? Musst du auch nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall hast du das Recht, die komplette rechtliche Abwicklung an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu übergeben. Er fordert das Geld auf Basis deines Gutachtens mit rechtlichem Nachdruck ein. Auch die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung. Gutachter-Tipp aus der Praxis: Ein kompetenter Anwalt übernimmt nicht nur die gesamte Abwicklung und den Papierkram für dich, sondern er kennt auch die ganzen Stolperfallen in der Regulierung, welche dich bares Geld kosten würden. 4. Die Entscheidung: Reparieren oder auszahlen lassen? Das Gutachten ist da, jetzt hast du zwei Möglichkeiten zur Abwicklung: Die Reparatur: Du bringst dein Auto in die Werkstatt deiner Wahl (keine Werkstattbindung!). Die Werkstatt rechnet oft sogar direkt mit der Versicherung ab, sodass du nicht in Vorkasse gehen musst. Das ganze nennt sich dann "konkrete Abrechnung". Die fiktive Abrechnung (Auszahlung): Du möchtest mit dem Kratzer weiterfahren oder das Auto selbst reparieren? Kein Problem. Du kannst dir die im Gutachten festgestellte Schadenssumme (netto, ohne Mehrwertsteuer) auch einfach auf dein Konto überweisen lassen und frei über das Geld verfügen.
Achtung: Verschenke kein Geld bei Ausfall und Wertminderung! Wenn du deinen Schaden abwickelst, gibt es zwei extrem wichtige Punkte, die von der gegnerischen Versicherung oft "vergessen" werden: Der Nutzungsausfall: Wenn dein Fahrzeug für die Reparatur in der Werkstatt bleiben muss, steht dir für diese Ausfallzeit bares Geld zu. Die Höhe dieses täglichen Nutzungsausfalls wird von mir als Gutachter exakt festgelegt und anschließend vom Anwalt für dich durchgesetzt. Die Wertminderung: Egal, ob du dein Auto reparieren lässt oder dir das Geld auszahlen lässt (fiktive Abrechnung) – dir steht fast immer eine Wertminderung zu. Schließlich gilt dein Fahrzeug von nun an offiziell als Unfallwagen und ist beim Weiterverkauf weniger wert. Diesen finanziellen Verlust muss die Gegenseite an dich auszahlen. Auch diese Summe berechne ich als dein unabhängiger Gutachter auf den Cent genau. 5. Dein Recht auf Mobilität: Mietwagen oder Nutzungsausfall Während dein Auto repariert wird (oder bis du bei einem Totalschaden ein neues hast), darfst du nicht auf der Strecke bleiben. Du kannst dir für diese Zeit auf Kosten der Versicherung einen Mietwagen nehmen. Brauchst du keinen Mietwagen, weil du in Leipzig z. B. ohnehin viel mit dem Rad oder der Bahn fährst, steht dir die Nutzungsausfallentschädigung zu. Das ist ein fester Tagessatz in bar für jeden Tag, den dein Auto in der Werkstatt steht.
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